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Reisekosten,Studium

Der Wohnsitz des Mandanten ist in Erfurt. In Erfurt an der Hochschule und bei der Deutschen Bank absolviert der Mandant ein Duales Studium. Der letzte Praxisteil der Ausbildung fand für vier Monate in Stuttgart statt. Der Arbeitgeber hat für diesen Zeitraum die Tätigkeitsstätte mittels Verordnung nach Stuttgart verlegt. Können für die Fahrten und die Mehraufwendungen für Verpflegung vom Zweitwohnsitz Bad Urach (bei den Eltern, keine doppelte Haushaltsführung) Reisekosten geltend gemacht werden?
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