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Mehraufwendungen für Verpflegung,Einsatzwechseltätigkeit

Bauarbeiter, die sofort auf die jeweilige Baustelle fahren und pro Tag über acht Stunden unterwegs sind. Sie fahren nicht zu einer ersten Tätigkeitsstätte. Gilt hier die Dreimonatsfrist für die Verpflegungsaufwendungen von 14 € pro Tag? Hier gibt es ein BMF-Schreiben vom 5.11.2020, das die Dreimonatsfrist hier auch in der Anwendung sieht. Hier gibt es jedoch auch andere Informationen: https://blog.declaree.com/de/reisekosten-einsatzwechseltaetigkeit Von dieser Frist sind Mitarbeiter ohne erste Arbeitsstätte nicht betroffen. Bei einer Einsatzwechseltätigkeit besteht ein zeitlich unbegrenzter Anspruch auf Spesen. Bitte teilen Sie uns mit, ob die Dreimonatsfrist als Begrenzung der 14 € anzuwenden ist?
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