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Werbungskosten,Fortbildung

Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer eine Fortbildung, welche ggf. als nicht nur betrieblich veranlasst gilt. In diesem Fall wäre ein geldwerter Vorteil zu besteuern. Könnte der Arbeitnehmer die vollen Kosten der Fortbildung nach Besteuerung als geldwerter Vorteil als Werbungskosten bei den Einkünften gem. § 19 EStG geltend machen, die Fortbildung steht in direktem Zusammenhang mit der Berufsausübung? Oder kann nur die LSt, welche auf den geldwerten Vorteil entfällt, als Werbungskosten angesetzt werden?
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