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Reisekosten,Erstattung,AG

Sachverhalt: Der Bauarbeiter eines in Frankfurt am Main ansässigen Bauunternehmens hat seinen Wohnsitz in Heidelberg in einem Wohnheim. Der AN ist unbefristet beschäftigt. Er wird als Kranfahrer an verschiedenen Baustellen, teilweise in Heidelberg und teilweise außerhalb von Heidelberg, eingesetzt. Die Zeiten auf den Baustellen variieren zwischen einigen Tagen, einigen Wochen und einigen Monaten. Die Abwesenheit von der Wohnung beträgt immer mehr als acht Stunden. Der AN kehrt täglich in seine Wohnung zurück. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer keiner ersten Tätigkeitsstätte zugeordnet. Fragen: 1. Kann dem AN dauerhaft ein Betrag von 14 € arbeitstäglich steuerfrei ausbezahlt werden? 2. Sind außer der täglichen Stundenaufzeichnung weitere Aufzeichnungen zu führen, und was ist bei den Aufzeichnungen zu beachten?
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