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Progressionseinkünfte,Werbungskosten

Mandant hat steuerpflichtige Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit sowie Einkünfte, die der Progression unterliegen, da die Tätigkeit im Ausland ausgeführt wird (beides auf der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers ausgewiesen). Durch die Tätigkeit im Ausland liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, und diverse Reisekosten sind entstanden. Können diese anteilig (nach Aufteilung im Verhältnis der Einkünfte) den steuerpflichtigen und den Progressionseinkünften zugerechnet werden? Sind die Progressionseinkünfte also um die anteiligen Werbungskosten zu kürzen?
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