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§ 40b EStG alt,Direktversicherung

Folgender Sachverhalt: Mandant hat aufgrund „Betrieblicher Altersversorgung“ von seinem Arbeitgeber ein betriebliches Ruhegeld in der Form von vorzeitigem Alterskapital (30.000 €) erhalten. Auf der Lohnsteuerbescheinigung wurde dieser Betrag als „ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre“ ausgewiesen, jedoch ohne Lohnsteuerabzug. Meines Erachtens ist dieser Bezug steuerfrei, da es sich um einen Vertrag von vor 2005 handelt.
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