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Arbeitszimmer,Werbungskosten

Unser Mandant ist Angestellter einer Bank. In den Räumen dieser Bank hatte er einen festen Arbeitsplatz. Pandemiebedingt (Abstandsregeln) waren ab März 2020 nicht mehr genügend Arbeitsplätze zur Verfügung, so dass mindestens 2/3 der Mitarbeiter gezwungen waren, im Homeoffice zu arbeiten. 1/3 der Beschäftigten kam arbeitstäglich in die Bank zum Arbeiten und musste sich einen freien Arbeitsplatz suchen. Die Mitarbeiter waren nicht gezwungen, ausschließlich im Homeoffice zu arbeiten, durften aber nur unter Reservierung eines Platzes in die Bank kommen. Unser Mandant war ab März 2020 etwa 2 x pro Monat physisch in der Bank, die restliche Zeit im häuslichen Arbeitszimmer. Nicht allen Mitarbeitern, die in die Bank zum Arbeiten kommen wollten, gelang arbeitstäglich eine Reservierung. Frage: Steht unserem Mandanten neben dem häuslichen Arbeitszimmer ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung? Bzw. welche Werbungskosten kann er geltend machen, wenn die Kosten des Arbeitszimmers p.a. 3.000 € betragen?
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