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Fahrtkosten,Minijob

Eine unserer Mandantinnen beschäftigt eine Buchhalterin, die von zuhause die Buchführung erstellt. Diese ist auf Minijob-Basis beschäftigt. Grundsätzlich werden die Buchführungsunterlagen von der Unternehmerin übermittelt. Nun wurde vereinbart, dass, wenn die Unternehmerin keine Zeit hat, die Buchführungsunterlagen zu übermitteln, die Arbeitnehmerin diese in der Firma abholt. Dieses soll entsprechend vergütet werden. Nun ist die Frage, ob dieses als steuer- und sv-freie Reisekosten (mittels Reisekostenabrechnung mit 0,30 € pro gefahrenen km) berücksichtigt werden darf, oder ob dies als Fahrtkostenzuschuss (Pauschalversteuerung mit 15 %/0,30 € für die ersten 20 km und ab dem 21. km 0,35 €) abgerechnet werden muss, da nach unseren Recherchen Home-Office keine erste Tätigkeitsstätte darstellt und vertraglich auch nicht als erste Tätigkeitsstätte geführt werden darf.
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