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Umzugskosten,Werbungskosten,Nachhilfe

Unser Mandant ist im Jahr 2013 von Schleswig-Holstein nach Bayern gezogen. Der Sohn unseres Mandanten hatte aus diesem Grund eine Schülerhilfe in Anspruch genommen. Dies wurde vom Finanzamt mit der Begründung, dass dies keine Werbungskosten seien, abgelehnt. Unseres Wissens nach ist der Ansatz jedoch möglich, wenn ein berufsbedingter Umzug stattfindet (Verkürzung der Fahrtzeit des EM, neuer Job der EF, Umzug in ein anderes Bundesland etc.). Können Sie uns hierzu eine Gesetzesstelle oder ein Urteil nennen?
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