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Erste Tätigkeitsstätte,Zuordnung,Quantitative Kriterien

Im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers ist noch keine 1. Tätigkeitsstätte festgelegt, und bislang wurde aufgrund von Corona überwiegend im Homeoffice (Hamburg) gearbeitet. Inzwischen wird der Arbeitnehmer auch am Firmensitz in Löhne tätig, was perspektivisch vermehrt geschehen soll, wobei zwei Tage im Homeoffice bleiben. Wird Löhne oder Hamburg zur 1. Tätigkeitsstätte und ab wann? Wird es dann für die Zukunft geregelt, oder ab wann tritt es in Kraft?
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