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Doppelte Haushaltsführung,Unterkunftskosten

Ein Arbeitgeber mietete eine Ferienwohnung an, die er einem Arbeitnehmer während der Probezeit unentgeltlich zur Verfügung stellte, er zahlte wöchentliche Familienheimfahrten und Verpflegungsmehraufwendungen in den ersten drei Monaten. Die Übernahme dieser Kosten könnte der Arbeitnehmer auch als Werbungskosten geltend machen, wenn diese der Arbeitgeber nicht übernehmen würde. Deshalb wollten wir diese Aufwendungen nicht als geldwerten Vorteil berücksichtigen. Ist das i.O.?
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