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Dienstwagen,0,002-%-Methode,Pauschale Arbeitgeberzuschüsse

Mandant A bekommt von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt. Die Privatfahrten werden anhand der 1-%-Methode ermittelt, die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte anhand der 0,03-%-Methode, die Entfernungspauschale wird lohnsteuerlich pauschaliert. Frage 1: Kann der Mandant in seiner privaten Steuererklärung nun trotzdem Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend machen, wenn es mehr Fahrten waren, als pauschaliert wurde? Frage 2: Im Jahr 2020 ist der Mandant kaum zu seinem Arbeitgeber gefahren und war die meiste Zeit im Homeoffice. Nun übersteigt die Pauschalierung die tatsächlichen Fahrten zur Arbeitsstätte. Was können wir nun tun, damit der übersteigende Betrag bzw. ggf. der volle Betrag nicht zugerechnet werden? Der Pkw stand ihm das ganze Jahr zur Verfügung, und er war jeden Monat teilweise zuhause und teilweise im Büro.
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