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doppelter Haushalt,Alleinstehend,Ausbildung

Im Rahmen einer von einer Mandantin durchgeführten dualen Ausbildung bei der D-Versicherung in S wird der fachtheoretische Teil dieser Ausbildung in B (Fachhochschule für Verwaltung) absolviert. Der Studienteil der Ausbildung findet in unregelmäßigen Abständen in Blockform statt. Unsere Mandantin hat diesbezüglich ein Zimmer in B durchgängig angemietet. Der praktische Teil der Ausbildung findet in S (heimatnah) statt. Während dieser Zeit wohnt die Steuerpflichtige im familären Kreis (d. h. im Wohnhaus der Eltern) in der Nähe des künftigen Dienstherren. Für die Unterkunft in B wurde eine doppelte Haushaltsführung geltend gemacht. Das Finanzamt hat nunmehr die Bearbeitung der Steuererklärung zurückgestellt und diverse Fragen zum Vorhandensein einer doppelten Haushaltsführung übersendet. Folgende Fragen stellen sich uns: 1) Liegt hier eine doppelte Haushaltsführung vor, wenn unterstellt wird, dass eine Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern besteht, die Mandantin hier auch nach der Rückkehr von B übernachtet und der Lebensmittelpunkt weiterhin dort bestehen bleibt? 2) Können die Aufwendungen, welche durch den Besuch der Fachhochschule in B entstehen, ggf. sogar den allgemeinen Werbungskosten zugerechnet werden (d. h. außerhalb einer doppelten Haushaltsführung), da es für unsere Mandantin auf Grund der Entfernung unabdingbar ist, in B eine Wohnung während des Studienteils der Ausbildung zu beziehen? Ohne den fachtheoretischen Teil an der FH wäre die Ausbildung mithin nicht möglich.
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