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Abfindung,Erben

Mandant unterschreibt einen Abfindungsvertrag im Jan. 2020 (Auszahlung nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses) mit Freistellungsklausel/Ende des Beschäftigungsverhältnisses 31.08.2020. Bis zum 31.08.2020 erhält er auch noch weiterhin sein Gehalt vom Arbeitgeber. Jetzt stirbt der Mandant am 30.07.2020! Seine Erben sind die Geschwister jeweils zur Hälfte. Die Abfindung (insgesamt 170.940 €) wird vom Arbeitgeber jeweils zur Hälfte (je 85.470 €) bei den Geschwistern über eine Lohnabrechnung mit deren jeweiliger Lohnsteuerklasse versteuert. Den Nettoauszahlungsbetrag bekommen die Geschwister ausgezahlt! (Brutto-Abfindung – Lohnsteuer, SOLZ). Gehe ich richtig davon aus, dass bei der Erbschaftsteuererklärung die Abfindung brutto minus die einbehaltene Lohnsteuer + SOLZ als Guthaben anzusetzen sind? Wie ist das bei der Einkommensteuererklärung bei den Erben? Wird die Abfindung hier nochmal mit der normalen Einkommensteuererklärung besteuert? ... dann käme es ja zu einer doppelten Besteuerung? Wie ist im Fall der Erbschaftsteuer und Einkommensteuer jeweils vorzugehen?
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