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Reisekosten,Erstattung

Ein Mitarbeiter der A-KG, der in B wohnt, hat seine erste Tätigkeitsstätte in AB bei der A-KG. Da er ohnehin viel Reisetätigkeiten hat, ist er nur drei Tage die Woche bei der A-KG in AB. An den drei Tagen in AB übernachtet er im Hotel, und die Übernachtungskosten werden von der A-KG übernommen. Zudem reist er teilweise auch mit dem Flugzeug an, und auch diese Flugkosten werden von der A-KG übernommen. Müssen die Reise- und Übernachtungskosten (ggf. in welcher Höhe) lohnversteuert werden bzw. gibt es andere Möglichkeiten (pauschale Steuer)?
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