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Firmenwagen,Ersatzfahrzeug,Bruttolistenpreis

Der Arbeitnehmer hat einen Firmenwagen, der als Hybrid mit der 0,5-%-Methode des BLP versteuert wird. Aufgrund eines Verkehrsunfalls musste das Fahrzeug repariert werden. Es war von Ende Dezember (Unfalltag) bis 12.2. nicht fahrtauglich und wurde repariert. Ab 5.1. bis 12.2. wurde über die Versicherung ein Ersatzfahrzeug zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Bruttolistenpreis des Ersatzfahrzeugs unterscheidet sich von dem Hybridfahrzeug. Beim Ersatzfahrzeug kommt die 0,5-%-Methode aufgrund der fehlenden Voraussetzungen nicht in Frage. Mit welchem Wert muss der geldwerte Vorteil berücksichtigt werden? BLP Hybrid 40.000 € BLP Ersatzfahrzeug 55.000 € a) im Januar b) im Februar (Fahrzeugwechsel)
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