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Firmenwagen,Nutzungsentgelt

Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer einen Leasing-Pkw auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Der Arbeitnehmer beteiligt sich mit einer Zuzahlung i. H. v. 200 €/mtl. i. R. einer Gehaltskürzung. Dadurch mindert sich die Höhe des geldwerten Vorteils i. H. v. 250 € auf 50 €. 1. Kann der Arbeitnehmer zusätzlich die mtl. gezahlten 200 € = 2.400 €/Jahr als Werbungskosten geltend machen? 2. Gibt es Unterschiede, wenn der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führt oder die 1-%-Regel angewendet wird?
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