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doppelte Haushaltsführung,vorweggenommene Werbungskosten,Erstattung

Arbeitnehmer A (Geschäftsführer, verheiratet, Steuerklasse III, Kinder) tritt zum 15.03.2021 in ein neues Arbeitsverhältnis ein. Aufgrund der Entfernung zu seinem eigentlichen Wohnort muss A eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort anmieten. Aufgrund der schwierigen Wohnsituation beginnt er nach Abschluss des Arbeitsvertrages die Wohnungssuche im direkten Umkreis des neuen Arbeitgebers. Er wird fündig, muss allerdings bereits ab Januar 2021 (Beschäftigungsbeginn März 2021) Miete bezahlen. Kann der „neue“ Arbeitgeber ab Begründung der doppelten Haushaltsführung (Anmietung der Wohnung Januar 2021; bei Arbeitnehmer vorweggenommene Werbungskosten) einen monatlichen Kostenersatz im Rahmen des Höchstbetrages von 1.000 € über die Lohnabrechnung lohn- und sozialversicherungsfrei zu leisten, unbeachtlich des tatsächlichen Beschäftigungsbeginns?
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