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USA,Ansässigkeit,doppelte Haushaltsführung

Fall: Ein Arbeitnehmer aus den USA mit Wohnsitz in den USA und Deutschland, aber Ansässigkeit in Deutschland, der einen US-Arbeitgeber hat und als geistlicher Leiter in Deutschland tätig ist, erhält ein Gehalt von 60.000 € und eine „clergy housing allowance“ von 18.000 € (diese ist in den USA einkommensteuerbefreit). Frage 1: Ist dieses Gehalt in Deutschland zu versteuern, oder gibt es eine Ausnahmeregelung für Personen, die eine Tätigkeit wie diese ausüben? Frage 2: Ist auf die „housing allowance“, also die Beteiligung der Mietenzahlung des US-Arbeitgebers an der deutschen Wohnung, die Regelung der Kostenerstattung für doppelte Haushaltsführung bis zu 12.000 € im Jahr, die es im deutschem Steuerrecht gibt, anwendbar?
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