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Pkw,Nutzung

Folgender Sachverhalt: Steuerpflichtiger A hat einen Handwerksbetrieb und entsprechend viele Transporter (Beschaffung unstrittig nicht geeignet zur Privatnutzung). Diese Transporter werden den Arbeitnehmern überlassen und im Vertrag wird die Privatnutzung ausgeschlossen. Weiterhin wird jedoch im gleichen Passus gestattet, den Transporter für Fahrten Wohnung – Tätigkeitsstätte zu nutzen. Normalerweise entfällt die Besteuerung auf Grund der Beschaffenheit (bei Unternehmern), weiterhin auf Grund des Ausschlusses. Jedoch wird im Vertrag explizit auf die Fahrten Stellung bezogen, und es müsste dann doch § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG greifen. Oder gibt es hier eine Ausnahme? Als zweite Frage folgende Abwandlung: Wie ist die Beurteilung, wenn Arbeitnehmer mit den Firmen-Pkw z.B. in der Pause von der Baustelle zu Aldi, Lidl etc. fahren, um sich z.B. Mittagessen zu kaufen? Oder auf dem Weg zur Arbeit mit dem Firmen-Pkw beim Bäcker halten? Wären diese Fahrten schädlich für die ausgeschlossene Privatnutzung?
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