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doppelte Haushaltsführung,Verkürzung

Der Stpfl. benötigt ohne Stau für die Fahrt zur Arbeit bei üblichem Verkehr montags bis freitags 70 Minuten, bei Stau entsprechend länger. Er hat deshalb eine Wohnung am Arbeitsort gemietet, von dort sind es drei Minuten zur Arbeit. Unseres Erachtens wären die Kosten der doppelten Haushaltsführung anzuerkennen, das Finanzamt hält die Wegstrecke für die arbeitstägliche Fahrt zur Arbeit für zumutbar. Wie ist die Rechtslage?
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