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Erste Tätigkeitsstätte,Rettungsarzt,Mehraufwendungen für Verpflegung

Fall: Mandant ist als Arzt im Krankenhaus beschäftigt. Er macht dort aber ausschließlich Notdienstfahrten. Das heißt, er ist immer 24 Stunden im Einsatz und hat dann wieder ein bis zwei Tage frei. Jetzt wurde wegen Corona die Notdienststelle in die 2,0 km entfernte Feuerwehrwache verlegt. Frage: Der Mandant muss, wenn er seinen Dienst beginnt, erst mal in das Krankenhaus, um seine Anwesenheit zu stempeln, fährt dann die 2,0 km zur Feuerwehrwache und von dort aus mit dem Notarztwagen zu den Einsätzen. Nach Beendigung des Einsatzes muss er wieder zum Krankenhaus zurück, um sich aus dem Dienst auszustempeln. Er hat jetzt erfahren, dass er zum einen die Fahrten Wohnung-Krankenhaus als Fahrten mit 0,30 € ansetzen kann, dazu kommen dann jeweils die Fahrten Krankenhaus – Feuerwehr, die er ebenfalls mit 0,30 € ansetzen will und m. E. auch ansetzen kann. Weiter wurde ihm von einem der Feuerwehrleute erklärt, dass er auch Mehraufwendungen für Verpflegung ansetzen könne, da er ja mehr als 8,0 Stunden und außerdem an ständig wechselnden Einsatzstellen tätig sei. Die Feuerwehr hat angeblich ein eigenes ESt-Programm, dass dieses direkt ausrechnet?
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