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Werbungskosten,Hotel

Sachverhalt: Mdt. nimmt neues Arbeitsverhältnis in weit entfernter Stadt auf. Beginn des Arbeitsverhältnisses zum 15.02.2020 Umzug in neue Stadt zum 15.03.2020 Mdt. arbeitet teilweise im Home Office, muss aber an einigen Tagen im Büro anwesend sein. Arbeitsschwerpunkt ist nicht das Home Office. Da es mehrere Tage am Stück sind und ein tägliches Pendeln aufgrund der Entfernung nicht realistisch ist, kommt er fünfmal im Hotel unter, jeweils für ein bis drei Nächte. Laut Aussage des Mandanten waren die Übernachtungen auch teilweise für die Wohnungssuche notwendig, zumindest zu Beginn. Problemstellung: Wie und wo sind diese Hotelkosten ansetzbar? Wie sieht es mit den Fahrtkosten und gegebenenfalls dem Verpflegungsmehraufwand aus?
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