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Firmenwagen,Fahrtkostenzuschuss,Pauschalierung

Ein Arbeitnehmer hat einen Firmenwagen und versteuert die Fahrten W/A nach der tatsächlichen Anzahl der Fahrten (ca. vier pro Monat) anstatt mit 15 € pro Monat. Dies erfolgt bis Ende Mai. Ab Juni erhält der MA ein Nutzungsverbot für den Pkw, sodass er zweimal mit seinem Privatwagen zur Arbeit fährt. Von Juli bis September ist er unbezahlt freigestellt. Ab Oktober erfolgt die Regelung wieder wie in den ersten Monaten. Frage: Kann im Juni der Fahrtkostenzuschuss mit Pauschalversteuerung für 15 Fahrten gezahlt werden, oder darf hier ebenfalls höchstens nach den tatsächlichen Fahrten abgerechnet werden?
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