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Reisekosten,Verpflegungsmehraufwand

Herr S. ist Beamtenanwärter. Bei dieser Berufsausbildung handelt es sich um die Zweitausbildung. Im Veranlagungsjahr 2020 war Herr S. für drei Monate im Rahmen einer betrieblichen Schulung von seinem Wohnort entfernt in einem Hotel untergebracht. Die Kosten für die Unterbringung wurden vom Arbeitgeber übernommen. An den Unterrichtstagen Montag bis Freitag waren Frühstück, Mittagessen und Abendessen verpflichtend im Hotel einzunehmen. Die dafür von Herrn S. zu bezahlten Verpflegungskosten betrugen pro Tag EUR 12,50. Meine Fragen hierzu: a) Kann Herr S. in seiner Einkommensteuererklärung für die Dauer des Aufenthaltes die Verpflegungskosten in Höhe der Verpflegungspauschalen (für die An- und Abreisetage EUR 12,00 bzw. EUR 24,00 für die Tage mit Übernachtung) als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit geltend machen oder nur in Höhe der von ihm bezahlten EUR 12,50 pro Tag? b) Herr S. verbrachte auch die Wochenenden am Schulungsort. An diesen Tagen musste Herr S. die Verpflegung selbst organisieren. Ist für diese Tage die Verpflegungspauschale ansetzbar?
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