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Testzentrum,Mitarbeiter,Einnahmen

Ein Arzt arbeitet mit einem Corona-Testzentrum zusammen. Das bedeutet, das Testzentrum führt mit medizinisch geschultem Personal Covid-Schnelltests durch. Diese Leistung wird an einen Arzt fakturiert. Dieser kann jedoch die Testleistung bei der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen. Fraglich ist nun, ob die Abrechnung im Rahmen der durch das Testzentrum durchgeführten Leistung eine gewerbliche Tätigkeit ist, die zur Infektion der normalen ärztlichen Leistung führt und somit für den Arzt eine gesamtheitliche Gewerbesteuerpflicht auslöst.
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