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Unbeschränkte Steuerpflicht,Tätigkeitsort,Curacao

Der Steuerpflichtige beabsichtigt, seinen dauerhaften Aufenthalt nach Curacao (Land in Mittelamerika) zu verlegen. Hier wird er sich dauerhaft aufhalten, während er jedoch weiterhin eine angemietete Wohnung in Deutschland für gelegentliche Aufenthalte vorhält. Die Aufenthaltsdauer wird unter 183 Tage betragen. Seinen Lohn für die Arbeit, die im Wesentlichen in Curacao und gelegentlich in Deutschland erledigt wird, erhält er von einer in Deutschland ansässigen GmbH. 1) Aufgrund des Fehlens eines dauerhaften Aufenthalts und seines Wohnsitzes in Curacao (trotz der angemieteten Wohnung in Deutschland) gehe ich davon aus, dass der Steuerpflichtige die Arbeitseinkünfte in Curacao zu versteuern hat, während auch im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht anderweitige Einkünfte betreffend Renten aufgrund des Rentenbezugs aus deutschen Rentenversicherungsverträgen (private Rentenversicherung) der Besteuerung im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht in Curacao zu unterwerfen sind. 2) Darüber hinaus darf ich Sie bitten zu beantworten, inwieweit im Rahmen von Doppelbesteuerung entsprechende zusätzliche Berücksichtigungen für diese Konstellation zu erfassen sind. 3) Aufgrund des Arbeitsverhältnisses bei einer deutschen Gesellschaft gehe ich davon aus, dass sowohl Lohnsteuerpflicht als auch Sozialversicherungspflicht bei der deutschen GmbH weiterhin bestehen bleibt, so dass ich auch bitten darf, diese Frage zu würdigen. 4) Die einzubehaltende Lohnsteuer ist bei einer Versteuerung der dazugehörigen Einkünfte in Curacao im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht wieder zu erstatten. Ist auch diese Würdigung zutreffend? 5) Hinsichtlich der Erbschaftsteuer darf ich Sie bitten zu prüfen, inwieweit die Fünfjahresfrist für die Erfassung der deutschen Besteuerung nach deutschem Erbschaftsteuerrecht für entsprechendes ausländisches Vermögen nach Wegzug nach Curacao anzuwenden ist, so dass eine Erbschaftsbesteuerung in Deutschland entfällt, soweit der Erbe nicht der deutschen Erbschaftsteuerpflicht unterliegt. Gilt dies auch für Vermögenswerte in Deutschland?
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