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Arbeitszimmer,Homeoffice,Corona

Meine Mandantin gehört zur Risikogruppe wegen einer ehemaligen Krebserkrankung und ist IT-Betreuerin. Sie ist aufgrund der Covid-19-Pandemie seit dem 18.03.2020 im Homeoffice. Dort hat sie ein eigens für ihre berufliche Tätigkeit eingerichtetes Arbeitszimmer. Dieser Punkt ist unstreitig. Der Arbeitgeber hat angewiesen, dass, soweit die Möglichkeit besteht, die Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten sollen. Hier gibt es keine schriftlichen Unterlagen, auch stellt der Arbeitgeber keine Bescheinigung für die Homeoffice-Tage aus. Das Finanzamt erkennt zwar grundsätzlich die Homeoffice-Tage an, aber lässt den Ansatz des Arbeitszimmers nicht zu mit der Begründung, dass ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das kann doch nicht die Lösung des Steuerfalls sein.
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