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Mahlzeiten,Sachbezugswert

Ein Arbeitgeber vereinbart mit einem Lieferservice, dass die Mitarbeiter dort arbeitstäglich Essen bestellen können, welches in das Unternehmen geliefert wird. Die Essen kosten zwischen 6 € und 9 €. Der Lieferservice kassiert nun von den Arbeitnehmern aber jeweils 2 € weniger pro Essen und rechnet dafür diese 2 € mit dem Arbeitgeber mit Einzelnachweisen ab. Der Arbeitgeber gibt also einen Zuschuss zu jeder arbeitstäglichen Mahlzeit von 2 € (nur eine Mahlzeit pro Tag). Darauf besteht allerdings kein arbeitsrechtlicher Anspruch. Es soll pauschal lohnversteuert werden. Bisher ist eine Obergrenze von 20 Zuschüssen pro Arbeitnehmer und Monat vorgesehen. Ist dies möglich? Oder dürfen es nur 15 Zuschüsse pro Arbeitnehmer und Monat sein? Kommt es darauf an, ob die Grenze von 180 Zuschüssen pro Arbeitnehmer und Jahr eingehalten wird, also sozusagen im Durchschnitt nicht mehr als 15 pro Monat?
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