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Pension,Auszahlung,Abfindung,Verzicht,Verdeckte Einlage

Die T-GmbH besteht, um die Pensionsverpflichtung gegenüber D abzuwickeln. Die T-GmbH ist nur noch in sehr geringem Rahmen operativ am Markt tätig. Die Pensionszusage ist nicht voll gedeckt. Das von der Rückdeckungsversicherung ausbezahlte Kapital reicht aus, um die Pensionszusage für die nächsten vier Jahre abzudecken. Danach soll die GmbH liquidiert werden. Die dann noch passivierte Pensionsverpflichtung muss bei der T-GmbH erfolgswirksam aufgelöst werden. Führt dies dann auch zu einer Steuerpflicht auf der Gesellschafterebene?
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