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Firmenwagen,Gesamtkosten

Eine GmbH gibt teilweise seinen Mitarbeitern ein geleastes Fahrzeug, aber auch Fremden (nicht Mitarbeiter). Die GmbH hat als Firma einen günstigen Rabatt bekommen. Die Personen sollen alle Kosten selber tragen, so dass der GmbH kein Schaden entsteht. Hier stellt sich die Frage bei den Mitarbeitern, ob ein geldwerter Vorteil entstanden ist, welcher ggf. dann bei einer Lohnsteuerprüfung zur 1-%-Regelung führen könnte. Es soll ein Vertrag vorliegen, worin alle Kosten und auch späteren Schäden etc. von dem Nutzer übernommen werden. Unsere Frage: 1-%-Regelung oder kann man den Sachverhalt als durchlaufenden Posten behandeln? Es soll kein Gewinn an dem Sachverhalt gemacht werden. Gerade wenn die 1-%-Regelung vorgenommen wird, wäre dies nicht von Vorteil, da die Leasingrate 50 € beträgt und der Bruttolistenpreis bei ca. 40.000 € liegt.
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