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Übungsleiterpauschale,Nebentätigkeit

Kann im Rahmen eines bestehenden SV-pflichtigen Arbeitsverhältnisses (Arzt im KH) vom Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn die Übungsleiterpauschale nach § 3 (26) EStG gezahlt werden, wenn der Arzt zusätzlich zum vertraglichen geschuldeten Arbeitseinsatz noch als Impfarzt tätig wird – außerhalb der üblichen Arbeitszeiten? Ist es grundsätzlich möglich, die ÜL-Pauschale im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu nutzen, und wenn nicht, gibt es pandemiebedingte Sonderregelungen hinsichtlich der oben beschriebenen SV-Konstellation?
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