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Auslandstätigkeitserlass,Corona-Pandemie,Unterbrechung

Mein Mandant hat im Jahr 2020 die beigefügten bescheinigten Arbeitstage abgeleistet. Diese waren zum Teil in Saudi-Arabien. Aufgrund der Coronabeschränkungen konnte er aber auch nicht die gesamte Zeit ins Ausland gehen. Folgende Tage werden bescheinigt: 1. Arbeit Ausland: 46 Tage 2. Arbeit im Inland: 80 Tage 3. Keine Arbeit (Kurzarbeit) Inland: 83 Tage Nun habe ich die Lohnsteuerbescheinigung vom Mandanten erhalten, wo ein entsprechender steuerfreier Arbeitslohn ausgewiesen ist. Gebe ich die Arbeitstage aber in die Berechnung ein, so erhöht sich der steuerpflichtige Lohn bzw. kürzt sich der steuerfrei bescheinigte Lohn. Fragestellung: Ist der auf der Lohnsteuer bescheinigte steuerfreie Arbeitslohn zu Grunde zu legen, oder wie ist der anteilige steuerfreie Arbeitslohn hier zu berechnen?
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