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Unterkunft,Pauschalierung

Unternehmer A betreibt einen Gastronomiebetrieb und ermittelt seinen Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG. Für den Saisonbetrieb beschäftigt A überwiegend Saisonarbeitskräfte. Im Rahmen der Beschäftigungsverhältnisse wird den Saisonarbeitnehmern eine Gemeinschaftsunterkunft unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nach sozialversicherungsrechtlicher Beurteilung handelt es sich nicht um eine Wohnung, sondern um eine Unterkunft, die mit den pauschalen Sachbezugswerten beziffert wurde. Der geldwerte Vorteil aus der kostenlosen Unterkunftsgestellung ist vom Arbeitgeber pauschal mit 25 % zzgl. Soli und Kirchensteuer versteuert worden. Frage: War die pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils gesetzlich zulässig? Falls nein, inwiefern und in welchem zeitlichen Rahmen wären die Lohnabrechnungen zu korrigieren?
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