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Arbeitszimmer,Miteigentum,Ehegatten

Arbeitsraum in Haus, das im Eigentum beider Ehegatten steht Mandanten sind je zur Hälfte Eigentümer eines Einfamilienhauses. Der Ehemann erzielt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die Ehefrau aus nicht selbstständiger Arbeit. Die Ehefrau nutzt im Jahr 2021 einen Raum zu 100 % als Arbeitsraum im Rahmen ihrer Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Dies wird auch vom Arbeitgeber bescheinigt werden. Der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit befindet sich dort. Der Arbeitsraum erfüllt auch im Übrigen die Voraussetzungen, die das Finanzamt an die Anerkennung stellt. Die Ehegatten haben das Objekt im Jahr 2019 erworben. Es stellt sich nun die Frage, in welcher Höhe die Kosten für den Arbeitsraum in der Steuererklärung der beiden zusammenveranlagten Ehegatten geltend gemacht werden können. Kann die Ehefrau also Abschreibungen, Schuldzinsen und laufende Kosten in voller Höhe ansetzen, soweit diese auf den Arbeitsraum entfallen oder nur die Hälfte der Kosten ihrem Miteigentumsanteil entsprechend? Sofern die Kosten nur hälftig geltend zu machen wären, muss den Mandanten dann zum Abschluss eines Mietvertrags zwischen Ehemann und Ehefrau geraten werden?
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