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Pkw,Zuzahlung

Der Arbeitnehmer nutzt einen Dienstwagen für private Fahrten. Der geldwerte Vorteil wird mit der Ein-Prozent-Regel und den Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte berechnet. Der Vorteil wird dem Bruttolohn in voller Höhe hinzugerechnet und versteuert und vom Nettolohn in Abzug gebracht. Zusätzlich verlangt der Arbeitgeber eine Nutzungsgebühr von 1 Prozent des Bruttolistenneupreises. Der versteuerte Vorteil wird nicht um diesen Betrag geschmälert. Die Lohnabteilung einer großen Firma wird die Lohnabrechnung nicht ändern. Besteht die Möglichkeit, den zu viel versteuerten geldwerten Vorteil bei der Einkommensteuererklärung vom Bruttolohn abzuziehen oder als Werbungskosten geltend zu machen? Eine Bestätigung seitens des Arbeitgebers wird nicht ausgestellt.
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