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Umsatzsteuer,Unentgeltliche Wertabgabe,Steuerbefreiung

Unser Mandant – die A GmbH – ist umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer. Die A GmbH mietet Wohnräume für ihre Arbeitnehmer von der B GmbH an. Die B GmbH weist im Mietvertrag die Umsatzsteuer gesondert aus, die A GmbH macht die Vorsteuer geltend. Die A-GmbH überlässt diese Wohnräume unentgeltlich an ihre Arbeitnehmer. 1a. Darf die B-GmbH überhaupt umsatzsteuerpflichtig vermieten, da als Endnutzung die Räume ja zu Wohnzwecken genutzt werden und somit der Befreiung nach § 4 Nr. 12 UStG unterliegen? 1b. Hätte die B-GmbH auch umsatzsteuerfrei vermieten können? 1c. Wenn die B-GmbH auch umsatzsteuerfrei hätte vermieten können, besteht dann ein Rechtsanspruch der A-GmbH auf Rechnungsänderung durch die B-GmbH? Das Finanzamt unterwirft beim vorliegenden Sachverhalt nun die Wohnraumüberlassung an die Arbeitnehmer bei der A-GmbH der Umsatzsteuer nach § 3 Abs. 9 Nr. 2 UStG. Dies dürfte auch korrekt sein, da die A-GmbH ja die Vorsteuer aus dem Mietvertrag geltend gemacht hat. 2a. Liegt auch eine umsatzsteuerpflichtige Leistung vor, wenn die Arbeitnehmerwohnungen teilweise nicht von den Arbeitnehmern genutzt wurden, also leer standen? 2b. Ist meine Annahme richtig, dass bei umsatzsteuerfreier Vermietung durch die B GmbH keine Umsatzsteuerpflicht bei der A-GmbH für die Überlassung der Wohnungen an die Arbeitnehmer bestanden hätte?
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