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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,PCR-Test

Unser Mandant ist Arzt und macht in seiner Tätigkeit auch Corona-PCR-Tests. Zum Zwecke des Infektionsschutzes und der Infektionsvermeidung werden auch zunehmend asymptomatische Personen getestet. Unser Mandant wurde vom Gesundheitsamt beauftragt, für diese Personen Testungen in einer zentralen Corona-Ambulanz anzubieten. Es werden also Personen ohne Symptome getestet (z.B. damit diese Personen dann ältere Angehörige unbesorgt besuchen können oder an einer Veranstaltung unbesorgt teilnehmen können etc.). Zum Teil müssen diese Personen die Kosten für den PCR-Test selbst tragen. Die Abrechnung erfolgt durch unseren Mandanten nach GOÄ (Beratung, Abstrichentnahme). Der Dienstleister, der die Analyse durchführt, schreibt an unseren Mandanten Rechnungen mit Umsatzsteuer. Fallen die Rechnungen unseres Mandanten unter die Steuerfreiheit für ärztliche Leistungen (ärztlich indizierte Untersuchung im Sinne des Infektionsschutzes), oder handelt es sich um steuerpflichtige Leistungen (da keine „Erkrankung“ zu Beginn der Untersuchung vorliegt)? Muss unser Mandant also Umsatzsteuer in seiner Rechnung an die zu testenden Personen ausweisen oder nicht?
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