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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Kurzfristigkeit

Die Eigentümer einer Ferienwohnung haben einen Vertrag mit einem Reisebüro geschlossen, welches sich um die Vermietung der Ferienwohnung kümmert. Das Reisebüro rechnet mit den Feriengästen auf eigene Rechnung ab, die Umsätze aus der Vermietung unterliegen beim Reisebüro der Margenbesteuerung. Der Eigentümer der Ferienwohnung bekommt vom Reisebüro den Vermietungsumsatz ausgezahlt abzüglich einer „Werbungskostenpauschale“ für das Reisebüro. Dadurch hat der Eigentümer Vermietungsumsätze erzielt. Frage: Wie sind diese Vermietungsumsätze beim Eigentümer zu verbuchen, mit Umsatzsteuer (7 % oder 19 %) oder ohne USt? Die Kleinunternehmerregelung kommt für den Eigentümer nicht in Betracht.
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