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§ 4 Nr. 14 UStG bei Subunternehmern,Kleinunternehmer

Ein Mandant (Kleinunternehmer) ist Heilpraktiker für Psychotherapie und arbeitet manchmal freiberuflich für einen anderen Psychotherapeuten (Arzt). Grundsätzlich sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit u.a. als Heilpraktiker durchgeführt werden, umsatzsteuerfrei. Wie verhält es sich jedoch mit den Weiterberechnungen von „Psychotherapieleistungen“ (so die Leistungsbeschreibung in der bisher gestellten Rechnung an den anderen Arzt) von dem Mandanten an den anderen Arzt? Wie sind diese umsatzsteuerlich zu beurteilen? Wenn man den Mandanten als Subunternehmer sehen würde, könnte man zu dem Schluss kommen, dass auch die Weiterberechnung umsatzsteuerfrei sein müsste. Oder ist in diesem unseren konkreten Fall die Leistung dann keine Heilbehandlung mehr und müsste grundsätzlich mit Umsatzsteuer berechnet werden, wird aber nur aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht mit Umsatzsteuer belastet. Die Antwort würde auch Auswirkungen auf den Zusatztext in der Rechnung haben a) umsatzsteuerfrei wg. § 4 Nr. 14a UStG oder b) wg. Kleinunternehmerregelung. Oder müsste man in diesem Fall beides auf die Rechnung schreiben? Unseres Erachtens wäre nur eine Norm zu nennen.
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