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innergemeinschaftliches Verbringen,§ 1a Abs. 2 UStG,Binnenmarkt

Sachverhalt: Kunde A sitzt in Deutschland. Unternehmen B (sitzt in den Niederlanden) liefert Ware an den Kunden A. Frage a) Kunde A hat ein Lager in den Niederlanden angemietet. B liefert die Ware in das Lager von A. Meines Erachtens liegt hier keine innergemeinschaftliche Lieferung vor. Die Lieferung von B nach A unterliegt niederländischer USt (Voraussetzung analog dt. USt-Systematik). Korrekt? b) Was passiert, wenn erst z.B. zwei Jahre später die Ware nach Deutschland kommt? Muss dann die ursprüngliche Rechnung korrigiert werden und mit dem Hinweis i.G. Lieferung (aus Sicht des B) ausgestellt werden?
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