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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Heilbehandlung

Ein Mandant ist als Physiotherapeut selbständig tätig. Seine Leistungen, die aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgen, sind von der Umsatzsteuer befreit. Wenn der Mandant Leistungen ohne ärztliche Verordnung erbringt, mit diesen „Privatpatienten“ aber einen Präventionsvertrag für Krankengymnastik bzw. Therapie abschließt, sind diese Leistungen dann ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit, oder müssen hierfür 7 % Umsatzsteuer berechnet werden?
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