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Umsatzsteuerbefreiung,Gewerbesteuerbefreiung,Erste-Hilfe-Kurs

Unsere Mandantin ist eine UG als Pflegedienst und möchte zukünftig Erste-Hilfe-Kurse gegen Entgelt anbieten. Diese Kurse sollen mit folgenden Personengruppen stattfinden: – werdenden Eltern – Babysittern – Tagesmüttern – Schülern – Lehrern 1. Grundsätzlich sind diese Kurse noch umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 UStG, aber wenn ich es richtig verstanden habe, nur wenn ein berufliches Interesse besteht. Bei Tagesmüttern, Babysittern und Lehrern mag das zutreffen. Wie sieht es bei den werdenden Eltern, Schülern sowie allgemein bei Personen mit privatem Interesse aus? Sind Kurse mit solchen Personengruppen umsatzsteuerpflichtig? 2. Seit 2019 wird seitens der Politik diskutiert, ob diese Kurse grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig behandelt werden sollen. Gibt es hierzu bereits abschließende Ergebnisse? 3. Sind diese Umsätze gewerbesteuerpflichtig?
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