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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Option

Unsere Mandantin vermietet langfristig eine Wohnung an ein Unternehmen und möchte hierfür gem. § 9 (1) UStG optieren. Das Unternehmen wiederum nutzt diese Wohnung zur kurzfristigen Beherbergung von angestellten Außendienstmitarbeitern und Geschäftspartnern. Wie ist die Vermietung der Wohnung durch unsere Mandantin umsatzsteuerlich einzuordnen: 1. als steuerfreie Vermietung von Wohnraum (ohne Optionsmöglichkeit)? 2. als steuerpflichtige kurzfristige Vermietung (keine Option erforderlich, da per se steuerpflichtig)?
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