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§ 3 Abs. 9a UStG,§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG

Unser Mandant, die X GmbH, erbringt ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Die X GmbH hat von der Y GmbH Wohnräume zur Unterbringung ihrer Arbeitnehmer angemietet. Die Y GmbH (Vermieter) weist die Mietrechnungen zuzüglich Umsatzsteuer aus. Die X GmbH zieht die Vorsteuer aus diesen Mietrechnungen. Frage: Ist die Überlassung der Wohnräume an die Arbeitnehmer der Umsatzsteuer zu unterwerfen (§ 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG) und wenn ja, was ist die Bemessungsgrundlage? Oder muss die Firma Y GmbH ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausweisen, da ja der letzte Nutzer (hier Arbeitnehmer) nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist?
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