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Vermietung,Veranstaltungsräume,Nebenleistung

Mandant A hat auf seinem Betriebsgrundstück einen Bürohandel betrieben. Der Bürohandel wurde nun eingestellt und das Betriebsgebäude zu einem Partystadl umgebaut. Es sollen dort Hochzeiten, Betriebsfeiern, Feiern aller Art stattfinden. Mandant A verlangt von seinen Kunden im Rahmen einer Hochzeitsfeier einen Pauschalpreis. Darin enthalten und im Vertrag aufgegliedert: – Unterstützung am Auf- und Abbautag – Endreinigung – Bestuhlung Saal und Veranda – Buffetwagen und Tellerwärmer – Stehtische – Elektrischer Kamin – Beamer und Leinwand – Soundanlage inkl. Mikrophone – Strom, Wasser, Heizung und Lüftungsanlage – Raumgestellung – Ständige Bereitschaft eines Mitarbeiters vor Ort, die Funktionsfähigkeit der überlassenen Punkte sicherzustellen – Zur-Verfügung-Stellen der Getränke, diese werden nach Verbrauch abgerechnet Frage: Liegt eine umsatzsteuerpflichtige Leistung vor? Ist ein Vorsteuerabzug aus den Umbaukosten möglich?
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