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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Vermietung

Ein Beteiligter einer Bürogemeinschaft überlässt ausgestatte Arbeitsplätze inkl. Nutzung von Besprechungsräumen, Küche, Toilette, sowie Nutzung Telefon, Internet etc. und der damit im Zusammenhang stehenden Verbrauchsmaterialien (z.B. Büromaterial, …). Frage 1: Fällt diese Leistung unter § 4 Nr. 12 UStG, oder handelt es sich um eine steuerpflichtige sonstige Leistung? Frage 2: Würde sich in der Beurteilung des Sachverhalts etwas ändern, wenn diese Überlassung nur auf einen Zeitraum von sechs Monaten begrenzt ist? 
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