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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Innergemeinschaftliche Lieferung

Der deutsche Unternehmer A liefert an den österreichischen Kleinunternehmer B Ware. A ist Regelbesteuerer und besitzt eine deutsche USt-IdNr. B kann bei der Lieferung keine österreichische USt-IdNr. vorlegen. Frage: Ist es richtig, dass A seine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer in Rechnung stellen muss, da die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG nicht vorliegen?
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