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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Innergemeinschaftliche Lieferung

Der österreichische Unternehmer Ö ohne Betriebsstätte in Deutschland liefert Ware an den deutschen Unternehmer D unter den Incoterms DAP. Die Lieferung erfolgt jeweils für das jeweilige Unternehmen und unter Verwendung der deutschen USt-IdNr. beider Vertragspartner. In der Rechnung von Ö ist die Lieferung als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ausgewiesen. Ist die Lieferung aus Sicht von Ö eine innergemeinschaftliche Lieferung, obwohl sie unter seiner deutschen USt-IdNr. erbracht wurde? Muss Ö die Lieferung in seiner deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung als innergemeinschaftliche Lieferung erfassen?
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