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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Pkw-Überlassung

Sachverhalt 1: Die Zahnärzte ABC in Partnerschaftsgesellschaft erbringen umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14a UStG. Weiter betreiben die Zahnärzte in der Partnerschaftsgesellschaft ein zahnmedizinisches Labor; mit diesem erbringen sie umsatzsteuerpflichtige Umsätze an die Patienten mit 7 % USt. Die Zahnärzte überlassen nun drei Mitarbeitern, welche ausschließlich im Bereich Heilbehandlungen eingesetzt sind (medizinische Zahnreinigungen), einen Firmenwagen. Die Zahnärzte sind keine Kleinunternehmer, da der Umsatz im Bereich Eigenlabor deutlichst über der Kleinunternehmergrenze liegt. Frage 1: Unterliegt die Überlassung der Pkws an die Mitarbeiter der Umsatzsteuer, oder sind diese Überlassungen umsatzsteuerfrei, da die Mitarbeiter nur im Bereich Heilbehandlungen eingesetzt werden? Sachverhalt 2: Die A GmbH erzielt ausschließlich umsatzsteuerfreie Vermietungsumsätze und hat nicht zur Umsatzsteuer optiert, da die Vermietung an eine öffentliche Einrichtung erfolgt, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die A GmbH verkauft nun einen Pkw; der Pkw wurde vor fünf Jahren mit Vorsteuerabzug angeschafft, als die A GmbH noch umsatzsteuerpflichtig vermietet hatte. Frage 2: Ist dieser Verkauf grundsätzlich umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig? Da die A GmbH in jedem Fall umsatzsteuerlich Kleinunternehmer ist, ist die Frage nur insoweit relevant, ob auf der Rechnung „Steuerfreie Lieferung“ oder „Kleinunternehmer“ stehen muss.
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